Was dem Familienvater recht ist, kann dem Lehrer nur billig sein. Allein ist dieser Job ebenfalls kaum zu bewältigen, im Team mit anderen Lehrern noch viel weniger. Also muss externe Hilfe her, und da gibt es nun wirklich genug potenzielle Ansprechpartner, von denen ich gerade mal 52 kontaktieren musste, um dieses grandiose Werk fertigzustellen.
Bei der Staatsanwaltschaft frage ich an, ob bereits bei leichten Schlägen auf den Hinterkopf, die ja sprichwörtlich immerhin das Denkvermögen erhöhen, von einer verbotenen körperlichen Züchtigung gesprochen werden kann. Da in meinem Unterricht der Gang zur Toilette strikt untersagt ist, bitte ich einen Windelhersteller um ein paar Exemplare für Jugendliche - und schrecke auch vor einem (fotografisch bewiesenen!) Selbstversuch nicht zurück. Schließlich riskiere ich sogar meinen guten Leumund, indem ich mutwillig eine Zahlung verweigere, um meinen Schülern das Mahnverfahren mithilfe eines authentischen Beispiels nahe zu bringen ...